Mathias Wagner, MdL
Mathias Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Frage an Mathias Wagner von Thomas S. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Wagner,

kann es sein, dass die Vergütung der Mitarbeit von externen Lehrkräften an hessischen Schulen seit 2006 nicht erhöht wurde?

Zitat aus der Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes ( zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 2014):

"§ 6 Vergütung

(1) Die Vergütung der externen Kraft beträgt je Unterrichtsstunde, in der sie für Tätigkeiten
nach § 5 Abs. 1 eingesetzt wird, einschließlich der Vor- und Nachbereitung:

1. für Personen ohne Befähigung für ein Lehramt, aber mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule (...), mit Abschluss einer Fachhochschule oder abgeschlossener Berufsausbildung, oder Studierende für ein Lehramt, die bereits ein Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Studien (...) abgeschlossen haben 20,00€
2. für Personen mit der Befähigung für ein Lehramt 26,00 €
3. für Personen, auf die die Voraussetzungen der Nr. 1 oder 2 nicht zutreffen 15,00 €.

Weitere Vergütungsansprüche bestehen nicht."

http://avh-in-viernheim.de/uploads/media/Verordnung_zur_Sicherstellung_der_verlaesslichen_Schulzeit.pdf

Ich erkennen hier Stundensätze, mit denen meine Mitarbeit als Lehramtsstudent in den Jahren 2007-2011 vergütet wurde.

1.. Erfolgte seit 2006 eine Erhöhung dieser Sätze?

2. Sollte keine Erhöhung seit 2006 erfolgt sein, wie würden Sie das werten?

3. Würden Sie sich im Fall von diesbezüglichen Reallohnverlusten dafür verwenden, dass wieder die Kaufkraft dieser Sätze hergestellt wird, die diese in 2006 aufwiesen?

Viele Grüße, T. S.

Mathias Wagner, MdL
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworte:

Vorab habe ich noch eine Anmerkung: Sie zitieren § 6 der Verordnung zur Sicherstellung der verlässlichen Schulzeit nach § 15a und zur Inanspruchnahme von Personaldienstleistungen nach § 15b des Hessischen Schulgesetzes. Die Verordnung bezieht sich auf „externe Kräfte“, die in Schulen lediglich als Betreuungskräfte eingesetzt werden. Es handelt sich hierbei nicht um „externe Lehrkräfte“, die Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Wir haben uns in dieser Sache an das hessische Kultusministerium gewandt. Das Ministerium hat erklärt, dass die Stundensätze, wie Sie richtig bemerkt haben, seit 2006 nicht erhöht wurden. Bei einer Überprüfung im Jahr 2015 wurden diese vom Kultusministerium erneut als angemessen eingestuft und daher nicht erhöht.

Natürlich kann man – insbesondere in diesem Bereich – immer noch mehr tun. Deshalb sind wir mit dem Kultusministerium kontinuierlich im Austausch, welche weiteren Vorschläge zur Verbesserung es hinsichtlich der Vergütung externer Kräfte gibt. Denn wir GRÜNE sehen die verantwortungsvollen und vielfältigen Aufgaben, die Betreuungskräfte an unseren Schulen leisten und wissen um die Herausforderungen bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern.

Für weitere Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Wagner

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