(...) 1) Insoweit frage ich erneut, warum es zur Vermeidung dieser Beunruhigung des Wildes des § §23 (11) HJagdG, insbesondere der Bezugnahme auf bestimmte Trassentypen, bedarf und man es nicht beim §19a BJagdG ohne diese (unvollständige) Bezugnahme belassen kann. (...)