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Martin Plum
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Frage von Martin K. •

Ist es wahr das unser Renteneintritt mit der allgemeinen Lebenserwartung gekoppelt wird? Und warum schaut man dann nicht die Realität an das die körperlich arbeitende Bevölkerung früher stirbt

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Der demografische Wandel stellt die gesetzliche Rentenversicherung zunehmend vor große Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Altersversorgung einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Dabei treffen unterschiedliche, gleichermaßen berechtigte Interessen aufeinander: Rentnerinnen und Rentner erwarten zu Recht eine verlässliche Absicherung im Alter. Beschäftigte müssen darauf vertrauen können, dass von ihrem Einkommen ausreichend Mittel für den Lebensunterhalt und die private Vorsorge verbleiben. Gleichzeitig sind wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten wichtig, um Investitionen, Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum in Deutschland zu sichern. Auch der Bundeshaushalt kann die Finanzierungslücken der Rentenversicherung nicht unbegrenzt ausgleichen, wenn künftigen Generationen finanzielle Spielräume für notwendige Zukunftsinvestitionen erhalten bleiben sollen. Ohne Reformen würden die Bundeszuschüsse und der Beitragssatz stark ansteigen, während das Rentenniveau sinken würde. Eine Reform des gesetzlichen Rentensystems ist daher notwendig. Nichtstun ist keine Option.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat sich dieses schwierigen Reformprojekts mit großem Sachverstand angenommen. Ihr ist es gelungen, einstimmig ein Gesamtpaket an Maßnahmen vorzuschlagen, die die Alterssicherung langfristig stärken und die Lasten des demografischen Wandels gerechter verteilen. Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD will die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen, das bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Viele regelungsbedürftige Einzelheiten sind allerdings noch offen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor.

Zu den empfohlenen Maßnahmen zählt auch, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Konkret schlägt sie vor, die Regelaltersgrenze künftig an die Lebenserwartung zu koppeln, sodass sich Veränderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf Erwerbs- und Rentenphase verteilen. Legt man die derzeit erwartete Entwicklung der Lebenserwartung zugrunde, würden die Altersgrenzen ab dem Jahr 2032 etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen.

Gegen diese Empfehlung wird eingewandt, die durchschnittliche Lebenserwartung bilde die sehr unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen nur unvollständig ab. Die Alterssicherungskommission weist auch selbst darauf hin, dass sich Gesundheit und Lebenserwartung erheblich unterscheiden und dabei unter anderem mit Berufsgruppe, Einkommen, Bildungsstand und Erwerbsverlauf zusammenhängen. Eine mögliche Anhebung der Regelaltersgrenze muss diese Unterschiede daher berücksichtigen.

Die Kommission schlägt deshalb vor, Menschen in rentennahen Jahrgängen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung einen vereinfachten Rentenzugang zu ermöglichen, wenn sie in ihrem langjährig ausgeübten Beruf nachweislich nicht mehr arbeiten können. Kurz vor der Rente sollen sie nicht mehr darauf verwiesen werden, sich für eine völlig andere Tätigkeit neu zu qualifizieren. Wer nicht mehr arbeiten kann, soll also auch künftig früher in Rente gehen können.

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