der demografische Wandel ist seit 50 Jahren bekannt warum hat bisher keine CDU geführte Regierung was unternommen?
Sie haben da in ihrer Antwort was falsch verstanden, ich möchte kein Almosen wenn ich gesundheitlich nicht mehr kann, ich habe mir den Anspruch nach laufenden Recht erworben.
Indem ich nun schon 46 Jahre in der Arbeitswelt bin und der Durchschnittliche Rentner nach 40 Jahren in Rente geht.
Mfg Wolfgang U.
Wer über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, hat eine beachtliche Lebensleistung erbracht und entsprechende Rentenanwartschaften erworben. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind keine Almosen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht darauf ein Rechtsanspruch. Mein Hinweis auf den von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen vereinfachten Rentenzugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen mit gesundheitlichen Einschränkungen stellt dies nicht in Abrede.
Der demografische Wandel ist seit Jahrzehnten bekannt. Die Aussage, CDU-geführte Bundesregierungen hätten darauf überhaupt nicht reagiert, trifft allerdings nicht zu: Beispielsweise wurde bereits unter Bundeskanzler Helmut Kohl mit der Rentenreform 1992 den Folgen sinkender Geburtenraten und steigender Lebenserwartung Rechnung getragen. Unter anderem wurden die Rentenanpassung verändert und die schrittweise Anhebung vorgezogener Altersgrenzen beschlossen. Angesichts der starken Frühverrentung wurde diese Anhebung 1996 nochmals beschleunigt.
1997 beschloss die damalige CDU-geführte Bundesregierung mit dem Rentenreformgesetz 1999 weitere strukturelle Änderungen. Dazu gehörte insbesondere ein demografischer Faktor in der Rentenformel, durch den die steigende Lebenserwartung bei künftigen Rentenanpassungen berücksichtigt werden sollte. Nach dem Regierungswechsel 1998 wurde dieser Faktor von der neuen rot-grünen Bundesregierung zunächst ausgesetzt und schließlich wieder abgeschafft, bevor er wirksam werden konnte.
Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde 2007 zudem die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre beschlossen. Damit wurde erneut unmittelbar auf die steigende Lebenserwartung und die demografisch bedingten Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung reagiert. Gleichzeitig wurde übrigens als Ausgleich für Menschen mit besonders langen Erwerbsbiografien die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte geschaffen.
Die bisherigen Maßnahmen haben das Rentensystem allerdings nicht dauerhaft stabilisieren können. Entscheidungen zur finanziellen Stabilisierung und zusätzliche Leistungsversprechen haben sich teilweise gegenseitig entgegengewirkt. Notwendige strukturelle Reformen wurden wiederholt vertagt oder nur teilweise umgesetzt. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, das gesetzliche Rentensystem grundlegend zu reformieren.
Nach aktuell geltendem Recht können Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren erhalten, wenn sie mindestens 45 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten erreicht haben. Welche Zeiten dafür berücksichtigt werden, kann im Einzelfall verbindlich nur die Deutsche Rentenversicherung feststellen.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt nun, diese Rentenart in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. Zugleich weist sie für den Fall der Abschaffung auf die notwendige Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes, etwa durch ausreichende Übergangsregelungen hin. Daneben schlägt sie einen vereinfachten Rentenzugang für Menschen in rentennahen Jahrgängen mit gesundheitlichen Einschränkungen vor. Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren sollen danach vorzeitig in Rente gehen können, wenn sie nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nicht mehr in ihrem zuletzt langjährig ausgeübten Berufsfeld arbeiten können. Auf eine Verpflichtung zu beruflichen Neu- und Anpassungsqualifizierungen soll verzichtet werden.
Bislang handelt es sich dabei um Empfehlungen und noch nicht um geltendes Recht. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 allerdings vereinbart, die Empfehlungen der Kommission in einem Gesetzespaket umzusetzen. Ziel ist, dieses bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Sobald ein solcher vorliegt, werden wir ihn im parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten.
Für mich ist klar: Eine sehr lange Lebensarbeitszeit muss bei jeder Reform angemessen berücksichtigt werden. Ebenso wichtig sind der Vertrauensschutz und ausreichende Übergangsregelungen. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Renten auch für die nachfolgenden Generationen verlässlich finanzierbar bleiben. Genau an diesem Ausgleich wird sich die geplante Reform messen lassen müssen.

