
Die Einstufung, ob eine Partei extremistisch ist, nimmt im Bundesland Berlin der Verfassungsschutz vor. Daran orientiere auch ich mich.
Laurence Chaperon.
Die Einstufung, ob eine Partei extremistisch ist, nimmt im Bundesland Berlin der Verfassungsschutz vor. Daran orientiere auch ich mich.
Dafür sind extremistische Parteien - von links und rechts - eine Gefahr; sie tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich direkt an einen Bundestagsabgeordneten zu wenden. Im Land Berlin haben wir hierfür keine Gesetzgebungskompetenz.
Im Abgeordnetenhaus stellt sich diese Frage nicht.
Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.
Eine Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsgemäßheit gehört dazu nicht.