(...) Somit ist es grundsätzlich möglich, dass EU-Einwanderer auch dann Kindergeld erhalten können, wenn sich ihr Kind nicht dauerhaft in Deutschland aufhält. (...) Eine Möglichkeit, die Ausnutzung deutscher Sozialsysteme zu verhindern, wäre beispielsweise, dass Kindergeld, dass EU-Einwanderer in Deutschland erhalten, an das Niveau des Landes anzupassen, in welchem ihre Kinder leben. (...)
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