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Martin Metz
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Frage von Sylvia G. •

Kann man für (sehr) alte Wohngebäude, bei denen die Baugenehmigung in den letzten fünfzig oder mehr Jahren verloren ging, die Möglichkeit der Duldung im Gesetz verankern?

Sehr geehrter Herr Metz,
als Gruppe von Eigentümern eines alten Hofes sind wir uns seit etwa einem Jahr schmerzlich darüber bewusst geworden, dass wir alle ohne Vorliegen einer Baugenehmigung gekauft haben. Viele unserer Freunde und Verwandten haben das auch getan, unwissend, weil im gesamten Kaufprozess niemand danach fragte (auch Notar oder Bank nicht). Wir haben gelernt, dass wir jederzeit mit legitimen Rückbauforderungen konfrontiert werden können, was unsere Existenzen ruinieren würde. Nun haben wir nicht logisch erschließen können, ob es überhaupt jemanden gibt, dem diese Rechtsunsicherheit von Nutzen wäre. Darum bitte ich Sie, anzustoßen, dass man den Bauämtern erlaubt, Wohngebäuden, die mit Kenntnis aller Ämter seit Jahrzehnte bewohnt wurden (in unserem Fall mehr als einhundert Jahre), diese offiziell zu dulden. Die Genehmigungsakten sind nach zwei Weltkriegen nicht mehr auffindbar.
Ich bedanke mich herzlich vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia G.

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