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Martin Häusling
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Frage von Bernd H. •

Wann wird der Artenschutz von Krähen den lokalen Gegebenheiten (Populationsgröße) angepasst?

Auf einem Friedhof in Bayern werden zum Schutz vor Vogelkot Schirme ausgegeben. In unserem Ort (dörflich) besteht das gleiche Problem. Eine Vergrämung der Krähen oder das Entfernen der Nester ist laut der lokal Verantwortlichen aufgrund von EU-Recht nicht möglich. Die Krähenbestande in Europa werden sehr unterschiedlich sein und da Sie mit dem Agrarwesen vertraut sind, können Sie auch die Auswirkungen großer Nistkolonien auf die Fauna gut einschätzen. Für die Bürger ist der Friedhof ein Ort der Trauer und dessen Verarbeitung. Familienmitglieder wurden hier in Würde beigesetzt. Mit Nistkolonien von Krähen ist beides nicht mehr möglich.

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In der Vergangenheit ist der Bestand der Saatkrähen stark zurückgegangen. Grund dafür war die Verfolgung durch den Menschen, zum Beispiel durch Abschuss, Vergiftungen, Vernichtung von Nestern und Gelegen, Fällen der Horstbäume. Aber auch Lebensraumzerstörungen wie der Verlust von Auwäldern und die Verringerung des Nahrungsangebotes zum Beispiel durch Biozideinsatz gefährden die Vögel. Der Bestand hat sich aufgrund starken Schutzes in den letzten Jahren regional gut erholt. Konflikte beruhen vor allem auf dem Verlust der ursprünglichen Lebensräume der Saatkrähen: Weite offene Kulturlandschaften mit einzelnen Gehölzgruppen und großkronigen Laubbäumen sind verloren gegangen. Da Saatkrähen für die Landwirtschaft auch nützlich sind, sie fressen auch Insekten und Mäuse, kommt es darauf an, eine regional sinnvolle Regelung für Landwirtschaft und Naturschutz zu finden. Dies kann aus Vergrämung bestehen, aber dies hat nur Sinn, wenn es an anderer Stelle geeignete Ausweichmöglichkeiten gibt. Die Vögel brauchen ausreichend Lebensräume an konfliktarmen Standorten.

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