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Martin Gerster
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Frage von Rüdiger R. •

Frage an Martin Gerster von Rüdiger R. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag, sehr geehrter Herr Gerster,

ich habe eine Frage zum Skandal, welcher den Volkswagenkonzern derzeit erschüttert.

Mir ist verständlich, dass Sammelklagen von Verbrauchern, wie sie in den USA geführt werden, in unserem Rechtssystem derzeit nicht vorgesehen sind. Und dass deshalb Vergleiche, die mit einer pauschalen Schadenersatzzahlung von 5.000 USD an alle Inhaber betroffener Fahrzeuge enden, bei uns einzeln von Gericht erstritten werden müssten.

Mir ist auch verständlich, dass VW durch unsere Gesetzgebung erst einmal das Recht zugestanden wird, Mängel zu beheben und nicht - wie z. B. in den USA - dazu verpflichtet werden kann, Autos zurückzunehmen.

Was ich allerdings überhaupt nicht verstehe, und das ist meine Frage an Sie und Ihre Mitarbeiter: WO BLEIBT DIE STRAFE?
Ich meine damit die Strafe für den VW Konzern. Einen Konzern, der zugibt, bewusst betrogen zu haben, um gesetzliche Vorschriften (z. B. für Abgaswerte) zu umgehen. Ich lese viel über die USA. Ich lese über das Kraftfahrbundesamt, das Auflagen für Rückrufaktionen macht, aber zu einer Strafzahlung konnte ich nichts finden?

Natürlich ist VW bereits "gestraft" - das lässt sich am Betriebsergebnis, am Firmenwert ablesen. Was ich aber meine sind Strafen oder Bußgelder, die von deutschen Behörden oder Gerichten (Wer ist zuständig?) verhängt werden. VW hat doch deutsche Autofahrer betrogen, indem wissentlich Autos mit einer Lüge verkauft wurden. VW hat deutsche Bürger betrogen, hat Sie, hat mich betrogen, weil ihre Autos die Umwelt stärker belasten, als sie vorgaben. VW hat andere Marktteilnehmer betrogen, indem der Konzern sich durch eine Lüge einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat. Wen alles hat VW noch betrogen? Das kann doch nicht erlaubt sein?

Meine Frage deshalb: Wo bleibt die Strafe? Gibt es da keine Bußgelder, z. B. in % des Jahresumsatzes? Oder wurde bereits eines fällig, und, falls ja, in welcher Höhe? Mich als Bürger lässt das etwas fassungslos zurück.

Freundliche Grüße, R. Reichelt

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