(...) Daher stellten die meisten Gemeinden und Zweckverbände ihr Beitrags- und Gebührensystem auf die Erhebung getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte um. Es handelt sich bei den getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser nicht um zusätzliche Gebühren. (...)
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