
(...) Der Lärmschutz an Bahnlinien gehorcht den Lärmschutzverordnungen von Bund und Ländern und wird von der Deutschen Bahn AG umgesetzt. (...) So kann z.B. eine bessere LärmschutzinstallLärmschutz eine Fahrplanänderung erwirkt werden um den Lärmschutzkriterien wieder zu entsprechen, sollten diese inzwischen überschritten worden sein. (...)