Frage an Martin Burkert von Metin D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Burkert,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Stellungnahme. Bei den Verhandlungen zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) stehen wir derzeit noch am Anfang. Die Sicherung des Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrs ist ein zentrales Anliegen der SPD. Denn Taxiunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur mobilen Daseinsvorsorge - in der Stadt sowie auf dem Land. Die SPD wird das Taxigewerbe nicht im Regen stehen lassen und sich entsprechend bei den Verhandlungen mit der Union über die PBefG Novelle für das Taxigewerbe einsetzen.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart das Personenbeförderungsrecht zu modernisieren und die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Verkehr und für neue digital gestützte Mobilitätsformen im Bereich der Ridesharing-Dienste an die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen anzupassen. In Zeiten der Digitalisierung brauchen App-gestützte Mobilitätsangebote eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV sowohl in der Stadt als auch auf dem Land zu stärken und auszubauen und somit mehr Menschen dazu zu bewegen, das Auto stehen zu lassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Öffnung des Rechtsrahmens nicht zu einer Verdrängung des ÖPNV durch App-gestützte Mobilitätsangebote und zu Lasten des Taxigewerbes zu mehr Autoverkehr auf den Straßen führt. Wir werden prüfen, inwiefern plattformbasierte Mobilitätsangebote auf dem Land, aber auch in der Stadt tatsächlich zur Verbesserung der Verkehrssituation beitragen können. Denn eine unkontrollierte Verschiebung von Fahrgästen vom ÖPNV auf den Individualverkehr wollen wir vermeiden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Burkert