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Martin Burkert
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Frage von Martin R. •

Frage an Martin Burkert von Martin R.

Sehr geehrter Herr Burkert,

mich interessiert, warum Sie im Antrag zur Anerkennung von Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten mit "Ja" gestimmt haben.

Beispielsweise Human Rights Watch stellt klare Verstöße gegen die Menschrechte in Algerien fest, wie Sie begefügtem Link entnehmen können. https://www.hrw.org/middle-east/n-africa/algeria

Zusätzlich wirft Ihr zustimmndes Abstimmungsverhalten zu den zurückliegenden Verschärfungen des Asyrechts für bereits angekommene Asylbewerber folgende Fragen auf:

1. Wie schätzen Sie die Lage von Asylbewerbern in Ihrem Wahlkreis ein?
2. Bis zu welchem Grad möchten Sie und Ihre Partei das nun noch verbliebene Asylrecht bewahren?
3. Halten Sie Algerien tatsächlich für sicher?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen,
Martin Riegger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riegger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Entscheidung, dem Gesetzentwurf zur Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten zuzustimmen, habe ich mir nicht leicht gemacht.
Fakt ist aber, dass Verfolgte aus sicheren Herkunftsstaaten weiterhin Asyl in Deutschland erhalten können. Lediglich die Beweislast wird umgekehrt. Es wird von einem sicheren Staat ausgegangen, doch jede Antragstellerin und jeder Antragsteller wird individuell angehört und kann diese Vermutung widerlegen.
Ziel des Gesetzes ist die Entlastung des Asylverfahrens. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Entscheidungen über Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten nun schneller treffen und wird dadurch entlastet. Gleichzeitig bleibt dadurch mehr Zeit für die Betreuung und Integration derer die in Deutschland bleiben werden.
All das gilt selbstverständlich auch für meinen Wahlkreis. Auch hier können Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten weiterhin Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert, MdB