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Frage von Wolfgang A. •

Frage an Martin Burkert von Wolfgang A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Burkert,

in Ihrer Antwort zu Herrn Windt (hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung) habe ich herausgelesen, dass der Zugriff auf Daten nur unter strengen RICHTERLICHEN Auflagen stattfinden wird. Nun stelle ich fest, dass der Bundesanwalt ein Verfahren eingeleitet hat gegen Journalisten, weil diese veröffentlicht haben, dass der Verfassungsschutz sein Instrumentarium zur Online-Überwachung ausbauen will. D.h. für mich zunächst mal, dass der Verfassungsschutz ohne richterliche Anordnung Zugriff haben könnte? Ist mein Eindruck, dass da seitens der Regierungsfraktion nur Nebelkerzen eingesetzt werden, richtig? Denn scheinbar stimmt das mit den strengen Voraussetzungen ja dann wohl doch nicht? Und was sagen Sie zu dem Argument, dass der Justizminister Maas gegenüber Herrn Range weisungsberechtigt ist und den Angriff auf den Journalismus, das ist das in meinen Augen, infolge dessen, nach meiner Auffassung hätte untersagen können? Mich wundert immer weniger, dass die SPD auf die 20%-Marke zusteuert.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Albrecht

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

mir ist aufgefallen, dass Ihre Frage damals leider untergegangen sein muss und noch nicht beantwortet wurde.
Dies bitte ich zu entschuldigen.
Sollten Sie noch offene Fragen zu dem Thema haben, können Sie sich gerne per E-Mail an mich wenden (martin.burkert@bundestag.de).

Mit freundlichen Grüßen
Martin Burkert, MdB