Martin Bill (C) Henning Angerer
Martin Bill
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Renate M. •

Frage an Martin Bill von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bill!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

Martin Bill (C) Henning Angerer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Mail in Bezug auf Rauchmelder. Brandschutz ist ein immanent wichtiges Thema und die Vorbeugung vor größeren Bränden naturgemäß ebenso. Brandmelder dienen dazu Menschen zu warnen, damit sie rechtzeitig fliehen können und sich in Sicherheit bringen können – und das die Brandbekämpfung schneller in Gang gesetzt werden kann und somit auch weitere Opfer vermieden werden können.
Aus diesem Grund wurde den Eigentümern der Gebäude die Pflicht zur Installation von Brandmeldern auferlegt – und nicht den Mieter*innen. Würde man dies den Mieter*innen auferlegen, würden viele Brandmelder nicht installiert (bspw. um Kosten zu sparen) oder die Wartung würde vernachlässigt, da viele Menschen schlicht nicht daran denken. In der jeweiligen Landesbauordnung ist dies geregelt. Nur eine Vorgabe welche Marke von Brandmeldern man installiert oder wer da ein Mitspracherecht hat, kann dort nicht geregelt werden. Dies ist ausschließlich Sache des Eigentümers wie er die Pflicht zur Installation von Brandmeldern umsetzt. Politik bzw. Verwaltung bestimmt ja auch nicht in welcher Farbe bzw. mit welcher Farbmarke er sein Haus streichen soll bzw. lässt hierbei die Mieter*innen entscheiden. Sie haben bei ihrem Vermieter einen privatrechtlichen Mietvertrag abgeschlossen, der dies eben privat- und nicht öffentlich-rechtlich regelt. Dementsprechend müssten Sie sich juristisch mit Ihrem Vermieter auseinandersetzen und notfalls vor Gericht Ihre Einwände darlegen.
Die Brandmelder funken im Übrigen die Meldungen an eine Mittlerbox im Treppenhaus, wo sie nicht minütlich, sondern meines Wissens nach monatlich an die Zentrale übermittelt werden. Würde man dies lassen, müsste weiterhin der Brandmelder in der jeweiligen Wohnung durch Begehung überprüft werden. Aus Gründen der Terminfindungsschwierigkeiten mit den Mieter*innen ist dies sehr aufwendig -und teurer für die Mieter*innen. Diese Kosten müssten Sie tragen, da es Betriebskosten innerhalb des Mietvertrages sind.
Sie sagen, sie können selbst regeln, dass ihr Brandmelder nicht zugestellt ist. Ja, aber was ist wenn Sie älter sind oder was ist wenn ihr Nachbar dement wird oder ein Messie-Haushalt entsteht? Wollen Sie Gefahr laufen das durch den Zustand ihres Nachbarn das Haus abbrennt? Aus diesem Grund hat man die Pflicht dem Eigentümer auferlegt.
Der Brandmelder kann im Übrigen schon aus Gründen der Energieversorgung nicht die Dinge die ihm von vielen unterstellt wird: Bewegungsprofile erstellen oder gar Kamerafunktion erfüllen. Im Gerät ist eine Batterie verbaut die 10 Jahre halten soll. Würde der Brandmelder die o.a. Funktionen haben, so wäre die Batterie binnen kurzer Frist leer sein und müsste ausgetauscht werden. Wieviel Batteriestrom verbraucht wird, wenn bspw. laufend eine Kamera in Funktion sein würde, können Sie an Ihrem Handy sehen. Das ist sehr schnell alle.
Prinzipiell sind die Grünen für einen sehr hohen Datenschutz. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVG) wurde von den Grünen auf EU Ebene vorangetrieben. Deshalb darf mit Ihrem Daten auch kein Schindluder getrieben werden. Auch nicht die des Brandmelders. Anders verhält es sich mit den sog. Smartmetering-Geräten die Daten erfassen, die in der Tat ein Profil ermöglichen, wie bspw. das Heizverhalten oder Stromverbrauch. Hier kann man sehr schnell ablesen, dass jemand sein Pizza zur Abendzeit in den Ofen schiebt – und ihm Werbung für Fastfood zusenden. Das wollen wir nicht. Das ist aber auf Bundesebene zu regeln – und unsere Position der Sprecherin für Energiepolitik können ersehen, wenn Sie dem Link folgen - https://julia-verlinden.de/detail/article/keine_zwangsbeglueckung_mit_smart_meter_fuer_privathaushalte/
Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben und Ihnen ihre Befürchtungen (etwas) genommen zu haben. Sollte Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Bill