Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 10.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Mit Ihrer Frage und Ihren Anmerkungen sprechen Sie mir aus dem Herzen: Das Herumeiern der Bundesregierung bezüglich der Entlastung von den hohen Energiepreisen ist wirklich unsäglich.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 25.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Geschuldet ist dies aber dem Umstand, dass bei der Frage, weshalb Vorruheständler keine EPP erhalten, derzeit noch alles im Fluss ist.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben einen Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP), wenn sie im Jahr 2022 Einkünfte aus einer aktiven Beschäftigung erzielen.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 22.10.2022 von Martin Bachhuber CSU

Damit erhalten Personen, die ausschließlich Vorruhestandsgeld beziehen – anders als Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit – keine Energiepreispauschale.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 10.10.2022 von Martin Bachhuber CSU

Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.