Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Michael K. •

Frage an Martin Bachhuber von Michael K. bezüglich Gesundheit

Ich bin seit 1986 Mitglied der Nichtraucher-Initiative München und setze mich für einen lückenlosen gesetzlichen Nichtraucherschutz ein. Darum befürworte ich das relativ strenge Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie und wünsche mir, dass auch die Hintertürchen (Raucherclubs, geschlossene Gesellschaften) und verräucherten Bierzelte so schnell wie möglich abgeschafft werden. Dazu meine Frage: Kann ich auf Ihre parlamentarische Unterstützung zählen, damit in Bayern die Luft noch sauberer und nicht wieder stinkiger wird?

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krämer,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Anfrage.

Erfreulich habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie nicht von einem Rauchverbot sprechen, sondern von einem Nichtraucherschutzgesetz.

Auch ich bin ein Befürworter des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes, das auch keine Ausnahmen für die „Eckkneipen“ vorsieht, wie sie nun das Bundesverfassungsgericht als zulässig erklärt hat.

Dass Bayern bundesweit das weitreichenste Nichtrauscherschutzgesetz erlassen hat und damit dem Gesundheitsschutz oberste Priorität einräumt, wurde durch Karlsruhe eindrucksvoll bestätigt. Wer das Rauchen konsequent in jeder Form der frei zugänglichen Gastronomie verbietet, handelt im Sinne der des Grundgesetzes. Ein eindrucksvoller Sieg für alle Nichtraucher.

Andererseits ist es seit jeher das prägende Element der Liberalitas Bavariae, das zum Leben auch ein Leben lassen gehört. Und weil nun einmal viele Menschen dem Rauchen trotz unstrittiger gesundheitlicher Risiken nicht abschwören wollen, erachtet es auch das Bundesverfassungsgericht als durchaus legitim, diesem Personenkreis einen gewissen Freiraum in Form der viel diskutierten „Raucherclubs“ einzuräumen. Entscheidend ist, dass in diesen Clubs Einlasskontrollen durchgeführt werden und die Besucher ihre Club-Mitgliedschaft nachweisen müssen. Auch in diesem Punkt hat Karlsruhe den bayerischen Weg in vollem Umfang bestätigt.

Wer heute in einem Gasthof einen Schweinsbraten bestellt, wird nirgendwo in Bayern mehr durch rauchende Gäste am Nebentisch belästigt - Gott sei Dank. Daran wird sich auch nichts ändern. Wer am Abend noch eine „Halbe“ trinken möchte, findet überall genügend Möglichkeiten, dies rauchfrei zu tun.

Und sogar die Ausnahme für Festzelte vom strikten Rauchverbot wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt. Diese Ausnahme gilt in Bayern, wie Sie sicher wissen, ohnehin nur noch bis Ende des Jahres. Ab 2009 wird dann auch in Bierzelten nicht mehr gequalmt.

Den Rauchern aber, die auch nur Menschen sind, sollte man aber mit den „Clubs“ weiterhin ein paar Refugien gönnen. Eine völlige Stigmatisierung der Raucher, wie sie in den USA praktiziert wird, passt ganz einfach nicht zu dem Bayern, dass Sie und ich gleichermaßen schätzen gelernt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber