(...) Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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