
(...) Oktober 2005 neue Verhaltensregeln als Teil der Geschäftsordnung des Bundestages übernommen. Die Verhaltensregeln des Bundestages enthalten in erster Linie Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für die neben dem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und die neben der Abgeordnetenentschädigung erzielten Einkünfte. Es wird nicht mehr zwischen Beruf und anderen Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat unterschieden. (...)