§ 108e StGB Nebeneinkünfte von ParlamentarierInnen in der BRD
Wie steht Herr Dr. Söder zu § 108e StGB zwecks Nebeneinkünften als MdL / MdBR / MdB oä?
Wie wird das Verhältnis gesehen zu Art. 33 Abs. 5 GG und dem vollen persönlichen Einsatz und somit
exklusivem Einsatz für das Wohl des deutschen Volkes?
Mit freundlichen Grüßen,
DS-GVO DS-GVO
Weitere Fragen an Markus Söder

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