Frage von Lorenz H. •

Werden Sie in der folgenden Legislaturperiode im Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen?

Wenn nicht, welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit Sie zustimmen würden?

Markus Reichel im Sitzen
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die CDU/CSU-Fraktion lehnte die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor Ende der Legislaturperiode ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehen wir aktuell keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.

Die politische und inhaltliche Auseinandersetzung ist der geeignete Weg, um die AfD zu stellen. Die Lösung liegt in der Bewältigung politischer und gesellschaftlicher Probleme, nicht im Versuch eines Verbots.

Wir sind grundsätzlich gegenüber einem Verbotsverfahren offen, sollte es Anlass zu einer Neubewertung der Verfassungswidrigkeit der AfD geben, die ein Verbotsverfahren begründet und eine Erfolgsaussicht verspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Reichel

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Markus Reichel
CDU