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Markus Kurth
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Frage von Elke B. •

Frage an Markus Kurth von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kurth,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Budesheim,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben recht: Mit den jährlichen Rentenerhöhungen steigen die Renten derjenigen, die eine höhere Rente beziehen, in absoluten Zahlen gemessen stärker als die Renten derjenigen, die eine niedrige Rente beziehen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit der Rentenerhöhung der sogenannte Rentenwert eines Entgeltpunktes angehoben wird - und zwar im Prinzip analog zur Entwicklung der Löhne. Dieses Verfahren hat grundsätzlich den Vorteil, dass die individuellen Rentenanwartschaften mit der Lohnentwicklung Schritt halten. Damit wird dem Ziel der Rentenversicherung Rechnung getragen, das im Erwerbsleben erreichte Einkommen bestmöglich auch im Ruhestand zu wahren (gemeinsam mit Renten aus der zusätzlichen Altersvorsorge). Aufgrund des Absinkens des gesetzlichen Rentenniveaus entsteht jedoch das Problem, dass immer mehr Menschen im Alter auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Wir Grüne wollen diese Entwicklung aufhalten und deshalb das Rentenniveau stabilisieren.

Darüber hinaus sehen wir die Einführung einer Garantierente vor. Die Rentenversicherung muss durch eine Garantierente gewährleisten, dass alle Menschen, die den größten Teil ihres Lebens versichert waren, gearbeitet, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ungeachtet der Vorschläge für ein angemessenes Rentenniveau fordern wir daher Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut für langjährig Versicherte. Denn niedrige Löhne, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern können dazu führen, dass Versicherte trotz langjähriger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf 30 Entgeltpunkte kommen und somit auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären. Für diese Versicherten bedarf es einer steuerfinanzierten Garantierente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung, die eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus verspricht. Betriebliche und private Altersvorsorge werden auf die Garantierente nicht angerechnet.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kurth

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