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Markus Herbert Weske
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Frage von Doris W. •

Frage an Markus Herbert Weske von Doris W. bezüglich Finanzen

Atomstrom wurde von jeher und wird noch immer (siehe Asse, Endlagersuche etc.) aus Steuergeldern subventioniert. Warum macht man das nicht auch mit erneuerbaren Energien? Also warum werden die Gelder gemäß EEG nicht aus Steuermitteln bezahlt? Schließlich ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wüst,

der Bundestag als Bundesgesetzgeber hat bei der Verabschiedung des EEG im Jahr 2000 festgelegt, dass mit der EEG-Umlage die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt werden. Der Gesetzgeber hatte so eine Finanzierungsregelung für den EEG-Ausbau gefunden, die auch europarechtskonform ist: Nach der sogenannten PreussenElektra-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2001 ist die EEG-Umlage also keine Beihilfe, da unmittelbar keine staatlichen Mittel zum Einsatz kommen. Dadurch hat der Gesetzgeber im System der EEG-Umlage die Möglichkeit, die Belastung für einzelne Abnehmer durch die EEG-Umlage zu steuern, ohne gegen das Beihilfenverbot des EU-Rechts (Art. 107 AEUV) zu verstoßen. Einen weiteren Vorteil hat der Bundesgesetzgeber darin gesehen, dass mit der Umlage auf die Endverbraucher Anreize zur Einsparung von Strom verbunden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske MdL