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Markus Grübel
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Frage von Peter J. •

Frage an Markus Grübel von Peter J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Grübel,

werden Sie dafür eintreten, dass behinderte Menschen auch künftig einen Rechtsanspruch auf individuell Bedarfs deckende Leistungenhaben?

Werden Sie verhindern, dass Leistungen an Menschen mit Behinderung ungeachtet ihres tatsächlichen Hilfebedarfs von der Finanzkraft der Kommunen abhängig gemacht und Menschen mit Behinderung auf diese Weise zu Almosenempfängern gemacht werden?

Im voraus besten Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüssen
P. Jung

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jung,

vielen Dank für Ihre email vom 23. August 2005.

Die CDU/CSU-Fraktion hat dem Kommunalen Entlastungsgesetz (KEG) in den Ausschussberatungen nicht zugestimmt, insbesondere wegen der Finanzkraftklausel, die die Leistungen der öffentlichen Hand von ihrer Finanzkraft abhängig machen sollte. Bereits im Vermittlungsverfahren zum Sozialgesetzbuch XII wurde auf Initiative von CDU/CSU eine geplante Finanzkraftklausel verhindert. Behinderte Menschen soll auch weiterhin Eingliederungshilfe und Leistungen zur Absicherung ihrer Pflege als Rechtsanspruch gewährt werden.

Um die Hilfen für behinderte Menschen auch zukünftig zu sichern, sind Anstrengungen in vielen Richtungen notwendig. Zum einen ist die Entbürokratisierung der Behindertenhilfe dringend nötig. Die Bürokratie, die bereits in den jetzigen stationären Einrichtungen überhand genommen hat, und die Zeit für die Pflege am Menschen raubt, muss auch bei den ambulanten Diensten abgebaut werden, damit diese Dienste effizienter arbeiten können. Die derzeitigen bürokratischen Anforderungen zielen weniger auf eine Ergebnisqualität ab als vielmehr auf die Kontrolle der Struktur- und Prozessqualität. Die Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die Arbeit vor Ort fehlen. Zum anderen ist der konsequente Ausbau ambulanter Angebote voranzutreiben. In Fragen der Ambulantisierung der Angebote behinderter Menschen vertritt die Union die Ansicht, dass die Wahlmöglichkeit der Menschen, ob sie in einer Einrichtung leben wollen oder nicht, in beide Richtungen gegeben sein muss. Handlungsbedarf besteht dahingehend, dass ambulante Angebote flächendeckend, bedarfsgerecht und bezahlbar sein müssen. Vielerorts besteht schlichtweg kein geeignetes ambulantes Angebot, das es behinderten Menschen ermöglicht, in der Gemeinde zu leben.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Markus Grübel MdB

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