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Markus Grübel
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Frage von Till M. •

Frage an Markus Grübel von Till M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Grübel,

ich bin angehöriger eines Waffentragenden Bereiches der Bundeszollverwaltung.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat nach einem Bericht des "Spiegels" bei Zoll und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Empörung ausgelöst. Das Gericht hatte die Klage eines Zöllners abgewiesen, der bei der Festnahme eines Verdächtigen verletzt wurde und dies als Dienstunfall anerkennen lassen wollte. Der Beamte war vor knapp zwei Jahren in Halle dienstlich unterwegs (in Uniform), als ihn ein Passant um Hilfe bat, weil eine Frau verprügelt wurde.
Die Oberfinanzdirektion Hamburg wollte die Heilkosten nicht tragen, da der Zollbeamte keine polizeilichen Befugnisse gehabt und als Privatmann gehandelt habe (Az.: 5 A 239/06 MD). GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg nannte das Urteil eine Katastrophe. "Der Bürger muss sich darauf verlassen können, von einem Beamten in Uniform Hilfe zu erhalten."

leider wird diese Gesetzeslücke vom Bundesministerium der Finanzen (anderst) als bei der Polizei die dem Bundesinnenministerium untersteht voll in Kauf genommen.

Nun hat das Bundesland Bayern dieses DEFIZIT klar erkannt und einen "EILZUSTÄNDIGKEITSANTRAG FÜR ZOLLBEAMTE" in Angriff genommen. Der Landtagsabgeordnete Christian Meißner voon der CSU hat den unten aufgeführten Antrag (Link)

http://www.csu-landtag.de/antrag/antrag_1005.htm

eingereicht und der Antrag hat gute Chancen durchs Parlament zu kommen.
Leider ist dann nur in Bayern für meine Kollegen diese "Eilzuständigkeit" gegeben.

Wenn in Baden-Würtemberg so etwas wie oben beschrieben mir persönlich wiederfahren würde, müsste ich (aufgrund fehlender Befugnisse und angst vor Kosten die auf mich zukommen) selbst in Uniform weiterlaufen und mich darauf berufen" das ich nicht zuständig bin".
Wie stehen Sie hierzu?

Vielen Dank für die Antwort

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Merk,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. November 2007. Da es sich hier um ein komplexes und schwieriges Problem handelt, musste ich erst Rechtseinkünfte einholen und zudem den Innenminister von Baden-Württemberg konsultieren, so dass ich erst heute Ihre Anfrage beantworten kann.

Ich kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Problematik ist auch dem baden-württembergischen Innenminister bekannt. Für den Bereich des baden-württembergischen Landesrechts ist im Zuge einer umfangreichen Änderung des Polizeigesetzes beabsichtigt, die Befugnis zur Vornahme von Amtshandlungen für Polizeivollzugsbeamte anderer Länder und des Bundes in Eilfällen in § 78 PolG auf Beamte der Zollverwaltung auszudehnen. Damit wären die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung polizeilicher Befugnisse zur Gefahrenabwehr in Eilfällen durch Zollbeamte des Bundes geschaffen. Ein vergleichbarer Sachverhalt zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 7.11.2006 könnte damit zur Dienstausübung von Zollbeamten des Bundes gerechnet und ggf. ein voller Dienstunfallschutz gewährleistet werden, sofern der Bund als Dienstherr der Beamten mit der Wahrnehmung dieser Befugnisse einverstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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