(...) Ebenso existieren in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Rinderdatenbanken, so dass jedes Rind in Europa registriert ist. (...) Das neugeborene Kalb ist spätestens sieben Tage nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel "DE-" beginnen und lebenslang getragen werden müssen. (...) Dies erübrigt sich nur in dem besonderen Fall, wenn die Tiere in dem eingeführten Mitgliedsstaat nur wenige Tage später geschlachtet werden. (...)
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