(...) Werden allerdings die Bezüge vereinheitlicht ist es die logische Konsequenz, dass diese Beträge auch nach einem einheitlichen System besteuert werden. So ist die geltende Rechtslage - und im Übrigen auch die Praxis etwa für die deutschen Beamten bei der Europäischen Kommission. Die Möglichkeit, sich entweder für das nationale oder das europäische System zu entscheiden, haben lediglich die Abgeordneten bei einer Wiederwahl (nicht Neuwahl). (...)
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