
(...) Die von Ihnen angesprochene Verordnung über Rahmenbedingungen für die Regelung der finanziellen Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, über die im April im Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde, präzisiert den durch den Vertrag von Lissabon vorgesehenen Rechtsrahmen. Dabei geht es explizit nicht um die vorauseilende Umsetzung des transatlantischen Freihandelsabkommens, sondern um Rechtssicherheit für bereits bestehende Abkommen. (...)