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Markus Ferber
CSU
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Frage von Jochen T. •

Wird nun eine Reform des Verhältnisses von Religionsgemeinschaften/Kirche erarbeitet, denn eine Echte Trennung von Kirche und Staat steht schließlich in der Verfassung?

Es gibt bisher Probleme mit der Trennung von Staat und Kirche, dies wird deutlich wenn die Staatsanwaltschaft im Falle des Organisierten Missbrauches
keine Hausdurchsuchungen macht sondern von der Institution selber ausgewähltes vorgelegt bekommt.
Eine juristische Sonderstellung für Theologen ist gesetzeswidrig!
Beleg:https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/kirche-missbrauchsskandal-es-darf-keine-sonderbehandlung-fuer-die-kirche-geben-id61655386.html
Es sollte zudem überlegt werden die Besuche von Priestern in JVA s zu verbieten denn dies schwächt den Apparat und es unterläuft den Sinn der Strafe wenn es Hilfe von Strukturen gibt welche selber Kriminell sind das gilt auch für Imame der DITIB(Beamte Erdogans und Helfer des MIT).
Religionsfreiheit kann auch mit dem austeilen von Schriften ermöglicht werden.
Beleg:https://justizvollzug.hessen.de/justizvollzug/jva-rockenberg/dienste/seelsorge
Der Staat hilft der Kirche zudem beim Geld/Steuern sammeln, Warum?
Es Reicht.Bitte Macht was

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr T.

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Religionspolitik in Deutschland.

In meiner Arbeit im EU-Parlament, setzen wir uns für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Würde der Menschenrechte in ganz Europa ein. Die spezifische Ausgestaltung und das Verhältnis zwischen Staat und Religion ist jedem Mitgliedstaat der EU vorbehalten.

Das deutsche System und das Verhältnis des Staates zu den beiden großen christlichen Kirchen ist vor allem durch ein maßgeschneidertes Kooperationssystem geprägt, während es gleichzeitig eine immer stärkere Vielfalt an Religionen in Deutschland gibt und ein Fokus auf Religionsfreiheit liegt. Trotz der besonderen Stellung der christlichen Kirchen in Deutschland, bedeutet dies keineswegs eine Straflosigkeit.

In dem von Ihnen geschilderten konkreten Einzelfall bezüglich der deutschen Religionspolitik handelt es sich um eine bundesdeutsche Angelegenheit. Aufgrund meines Mandats liegt dieses Thema außerhalb meines Verantwortungsbereichs, die Kollegen auf bundesdeutscher Ebene können Ihnen hierzu daher mehr Auskunft geben.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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