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Markus Ferber
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Frage von Alexander P. •

Frage an Markus Ferber von Alexander P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

Für die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind auf der Webseite des Bundestages alle Entschädigungen für die Parlamentarier aufgelistet: http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html

Dies ist leider nicht auch für das EP der Fall?

Könnten Sie uns bitte, als Ihre Wähler, diesbezüglich unterrichten (inkl. Mitarbeiterpauschalen usw.)?

Mehr Transparenz tut Ihrer Tätigkeit immer gut!

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Popp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Popp,

für Ihre Frage zur Bezahlung und den Bezügen der Europaabgeordneten, die Sie auf Abgeordnetenwatch an mich gerichtet haben, danke ich Ihnen herzlich und werde Ihnen sehr gerne darauf antworten.

Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass im Gegensatz zum Deutschen Bundestag die Bezahlung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments bis heute eben nicht einheitlich geregelt ist. Die Abgeordneten wurden - und werden momentan immer noch - gemäß den nationalen Bestimmungen und dementsprechend recht unterschiedlich entschädigt. Bei den deutschen Abgeordneten entspricht dabei die Bezahlung den Diäten der Bundestagsabgeordneten. Im Rahmen des Selbstorganisationsrechts des Parlaments hingegen einheitlich geregelt sind die weiteren Entschädigungen, beispielsweise die Erstattung von Reisekosten oder Tagegelder.

Vor diesem Hintergrund hat sich das Europäische Parlament in den letzten Jahren nachdrücklich für eine umfassende Reform der Regelungen sowie für eine Vereinheitlichung der Bezüge eingesetzt und 2003 den ersten Entwurf eines Abgeordnetenstatuts vorgelegt. Nachdem 2005 eine Einigung mit dem Rat erzielt werden konnte, wurde das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments im Oktober 2005 im Amtsblatt veröffentlicht, welches Sie nun unter folgendem Link einsehen können:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:262:0001:0010:DE:PDF .

Ferner unterliegen alle Abgeordneten natürlich gegenüber dem Parlament strengen Transparenzregeln. Wie Sie der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getLastRules.do?language=DE&reference=TOC ) in Art. 9, Abs. 1 entnehmen können, kann "das Parlament (...) Regeln über die Transparenz seiner Mitglieder beschließen, die dieser Geschäftsordnung als Anlage beigefügt werden." Die genauen Bestimmungen zur Durchführung von Art. 9 werden dann in Anlage I formuliert. Hier ist u.a. festgelegt, dass die Quästoren des Europäischen Parlaments ein Register führen, in dem jeder Abgeordnete genaue Angaben zu einen beruflichen Tätigkeiten und allen sonstigen gegen Entgelt ausgeübten Funktionen machen muss. Diese finanziellen Erklärungen zur Aufnahme in das Register werden jährlich aktualisiert, wobei das Register laut Anlage I, Art. 3 öffentlich ist und "der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden kann". Da ich persönlich aber weder dem Präsidium des Europäischen Parlaments angehöre, welches die Veröffentlichungspflichten festlegt, noch ein Mitglied der Quästoren bin, möchte ich Sie für weitere diesbezügliche Informationen gerne an meinen Kollegen Herrn Dr. Ingo Friedrich, der dem Kollegium der Quästoren des Europäischen Parlaments angehört, verweisen.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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