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Markus Ferber
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Markus Ferber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr MdEP Ferber,

kennen Sie die EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 sowie die nachfolgende EU-VO 1760/2000?

Auf den Seiten von HI-Tier http://www.hi-tier.de/info99.html heißt es

Zitat:
"Ab 26. September 1999 sind alle Rinder in Deutschland gemäß § 24f der Viehverkehrsverordnung zu erfassen. Sie werden in einer elektronischen Datenbank zentral registriert. Die Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere, das aufgrund der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wird. Ziel ist, den Markt für Rindfleisch durch verbesserte Transparenz der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen zu stabilisieren."

Bedeutet dies, dass ausnahmslos alle Rinder in Deutschland ab dem 01.01.1998 mit jeweils einer Ohrmarke/Ohr gekennzeichnet sein müssen um sie zum Stichtag 26.09.1999 in der nationalen Rinderdatenbank (HI-Tier) erfassen zu können?

MfG
R. Zwanziger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "nationale Rinderdatenbanken" und der Kennzeichnung der Tiere, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Seit dem 26.09.1999 werden alle Rinder in der nationalen Rinderdatenbank Deutschland gespeichert. Ebenso existieren in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nationale Rinderdatenbanken, so dass jedes Rind in Europa registriert ist. Das System beruht wie Sie bereits richtig erläutert haben, auf einer Verordnung der EU, die im Jahr 2000 erneuert worden ist. Ziel dieser Verordnung ist es, alle lebenden Rinder in der Union zu erfassen und ihren Weg vom Geburtshof bis zum Schlachter verfolgen zu können. Die Verordnung regelt darüber hinaus das Etikettieren von Rindfleisch, woraus alle notwendigen Informationen für Verkäufer und Käufer hervorgehen.

Das neugeborene Kalb ist spätestens sieben Tage nach der Geburt mit zwei identischen Ohrmarken zu kennzeichnen, die in Deutschland mit dem Länderkürzel "DE-" beginnen und lebenslang getragen werden müssen. Bei Verlust einer Marke ist umgehend eine Ersatzmarke zu bestellen. Zusätzlich erhalten die Tiere einen Rinderpass, in dem jeweils ihr Aufenthaltsort und etwaige Transfers vermerkt werden. Wenn Tiere über die Grenzen zwischen Mitgliedsstaaten den Besitzer wechseln, dann behalten sie die in den Ohren befindlichen Marken, da das Registrierungssystem in der Union einheitlich ist. Aus Drittländern eingeführte Tiere werden umgehend nach ihrer Einfuhr mit den in der EU vorgeschriebenen Ohrmarken versehen. Dies erübrigt sich nur in dem besonderen Fall, wenn die Tiere in dem eingeführten Mitgliedsstaat nur wenige Tage später geschlachtet werden.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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