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Markus Ferber
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Frage von Norbert r. •

Frage an Markus Ferber von Norbert r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Ferber ,

Ich habe eine Frage zur Charta der Grundrechte der EU. Im Artikel 41 steht,dass der Bürger das Recht habe auf eine gute Verwaltung.Insbesondere die Verpflichtung der Verwaltungen,ihre Entscheidungen zu begründen.
In wieweit ist diese Charta anwendbar und habe ich auch das Recht in Deutschland auf eine gute Verwaltung ,dass deutsche Behörden ihre Entscheidungen begründen?

Norbert Rath

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Rath,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sehr gerne antworte ich Ihnen heute auf Ihre interessante Frage zum Recht auf ein gutes Verwaltungshandeln.

Tatsächlich ist in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, wie Sie schon richtig festgestellt haben, das "Recht auf eine gute Verwaltung" festgeschrieben worden. Nachdem die Staats- und Regierungschefs sich nun auf einen Reformvertrag einigen konnten wird die Charta der Grundrechte zwar nicht als ein Teil, wohl aber durch einen Verweis nach der Ratifizierung des Vertrags in allen Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Eine Ausnahmeregelung gibt es bisher nur für Großbritannien.

Eine effektive Verwaltung und ein nachvollziehbares Verwaltungshandeln ist in einem modernen Rechtsstaat ein unverzichtbarer Garant für das System der Gewaltenteilung. Die von vielen oft als belastend empfundene Bürokratie schafft erst die Voraussetzungen dafür, dass wir einen funktionierenden Ordnungsrahmen für die Beziehungen zwischen Bürgern, Unternehmen, Organisationen und Staat haben.

Dennoch heißt Verwaltungshandeln nicht automatisch sinnvolles und gutes Handeln. Auch Verwaltung braucht Aufsicht und Kontrolle und muss ihr Handeln kritisch hinterfragen. Technische und wirtschaftliche Neuerungen verändern unsere europäischen Gesellschaften in ungekannter Geschwindigkeit. Die Verwaltung muss darauf reagieren und ihr Handeln laufend evaluieren und an neue Realitäten anpassen.

Da Sie als Bürger durch Ihre Steuern auch zur Finanzierung des Verwaltungsapparates beitragen, sind Sie berechtigt, jederzeit Auskunft über das Verwaltungshandeln zu bekommen. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) legt fest, dass Jedermann, ohne Nachweis einer eigenen Betroffenheit, einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes hat. Ausnahmen von diesem Recht existieren lediglich in Bezug auf die Tätigkeit von Nachrichtendiensten, andere sicherheitsrelevante Vorgänge, Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Den genauen Gesetzestext und weiterführende Informationen können Sie, unter folgendem Link, den Internet-Seiten des Bundesministeriums des Inneren entnehmen:

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_767172/Internet/Content/Themen/Verfassungs__Verwaltungsrecht/Verwaltungsrecht/Informationsfreiheitsgesetz.html

Mit der Umsetzung europäischer Vorgaben sind die Mitgliedsstaaten betraut. Aber auch auf europäischer Ebene messen sowohl das Parlament als auch die Kommission der Transparenz ihres Handelns größtmögliche Bedeutung zu. Über das Internetportal der Europäischen Kommission lassen sich alle laufenden, abgeschlossenen und geplanten Rechtsetzungsvorgänge auf europäischer Ebene abrufen. Zudem bieten alle Generaldirektionen und Dienste weitere, umfangreiche Dokumentationen und Informationen zu ihren jeweiligen Arbeitsgebieten. Als Ausgangspunkt für weitere Recherchen empfehle ich Ihnen folgende Leitseiten:

Zusammenfassung der Gesetzgebung der EU:
http://europa.eu/scadplus/scad_de.htm

Homepage der Europäischen Kommission:
http://www.ec.europa.eu/index_de.htm

Homepage des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/news/public/default_de.htm

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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