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Markus Ferber
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Frage von Michael H. •

Frage an Markus Ferber von Michael H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ferber,

Auch mich hat's getroffen.
Bei Auszahlung der Direktversicherung müssen viele Rentner die vollen Kranken- und Pflegebeiträge nachzahlen. Davon wurden viele Betroffene überrascht und reagieren entsprechend empört. „Das Thema wird systematisch totgeschwiegen", Die Direktversicherungsbeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Eine Lebensversicherung liegt grob geschätzt bei fünf Prozent Rendite. Dann schlägt die Kranken- und die Pflegeversicherung zu. Ergebnis: Ein Minus von rund 12 Prozent. Das Geld hätte man besser unter die Matratze gelegt. Ob es wohl mal eine Regierung geben wird, die die §§ 229 und 248 SGB V ersatzlos streichen wird? Immerhin sind diese Gesetze so geschickt formuliert, dass ein Schutz von Altverträgen nicht gegeben ist.“ Es ist traurig, dass es keinen 'Vertrauensschutz' mehr gibt für diese und in Zukunft wohl auch für andere Verträge.

Was haben Sie / Ihre Partei für (praktische) Lösungsansätze?
Meine Frage an Sie Herr Ferber: Sind Sie gewillt sich dafür einzusetzen und wenn ja, in welcher Form werden Sie dies tun?

mfg aus der Nähe vom Bodensee
H. Michael

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich der Auszahlung von Direktversicherung.

Laut dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union ist jeder Mitgliedsstaat selbst für sein nationales Sozialversicherungssystem verantwortlich.

Die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind teilweise so groß und machen eine Harmonisierung der europäischen Sozialsysteme undenkbar. Daher entscheidet jeder Staat selbst darüber, wer zu versichern ist, welche Leistungen zu welchen Bedingungen erbracht werden und welche Beträge zu zahlen sind.

In Deutschland steht jedem Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge zu. Kleine und mittlere Unternehmen können dies häufig jedoch nur im Rahmen einer Direktversicherung anbieten.

2004 ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Wird seitdem die betriebliche Altersversicherung vollkommen ausgezahlt, müssen gesetzliche Krankenversicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nachzahlen. Dabei trifft es nicht nur Direktversicherungen mit Abschluss ab 2004, sondern auch Verträge, die vorher abgeschlossen worden sind.

Ich bedauere Ihre persönliche Situation, jedoch muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage geprüft und ausdrücklich bestätigt hat.

Ich würde Ihnen empfehlen, Kontakt mit der Verbraucherzentrale aufzunehmen und Ihre individuellen Vertragsbedingungen prüfen zu lassen. Genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.verbraucherzentrale.de/home.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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