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Markus Ferber
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Frage von Bernd H. •

Frage an Markus Ferber von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

sind die laut Tagespresse bei "TISA" vorgesehenen Stillstandsklauseln in einem demokratischen Rechtsstaat zulässig?

Mit freundlichen Grüßen

H.

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CSU

Sehr geehrte Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bezüglich TiSA.

Das Hauptziel des TiSA-Abkommens, an dessen Verhandlungen über 23 Parteien aus Europa, Amerika und dem Asiatisch-Pazifischen Raum (unter anderem die EU, die USA, China, Australien und Mexiko) beteiligt sind, ist die Schaffung eines einheitlichen Raumes für Anbieter von Dienstleistungen, wie bspw. in der Finanz-, Telekommunikations-, oder der Baubranche.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, meiner Einschätzung nach sind Standstill- und Ratchet Klauseln zulässig.

Standstill- und Ratchet Klauseln sind Bestandteil vieler internationaler Handelsabkommen, wobei sich Ratchet-Klauseln auf die zukünftige Liberalisierung von Dienstleistungen beziehen und mit den Standstill-Klauseln der aktuelle Stand der Liberalisierung festgehalten werden soll.

Befürchtet wird in der Öffentlichkeit häufig, dass diese Klauseln zukünftige Rekommunalisierung beschränken oder sogar behindern können. Nach dem momentanen Verhandlungsstand von TiSA ist dies jedoch nicht der Fall, da die Standstill und Rachet-Klauseln nicht für den Bereich Marktzugang ausländischer Dienstleistungsanbieter angewandt werden können sondern nur für den Bereich Inländerbehandlung erwogen werden.

Die Europäische Kommission verhandelt im Namen der Mitgliedstaaten, deshalb ist es Aufgabe der Kommission, höchstmögliche Transparenz während der Verhandlungen herzustellen und sich sachlich mit den Bedenken auseinanderzusetzen.

Die Bedenken der Bürger müssen ernst genommen werden, TiSA darf auf keinen Fall dazu führen, dass unsere hohen europäischen Standards ausgehöhlt werden. Sollte dies der Fall sein, werde ich dem TiSA-Abkommen nicht zustimmen.

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber

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