Frage von Volker L. •

Wollen Sie, dass zukünftig Schornsteinfeger private Wärmepumpen prüfen?

laut zwei Artikeln aus den Schaumburger Nachrichten, deren Leserin Sie ja sicherlich sind, sollen zukünftig Schornsteinfeger "aufgrund guter Lobbyarbeit" private Wärmepumpen prüfen.
Siehe hierzu auch
https://www.szlz.de/lokales/schaumburg/eilsen/schornsteinfeger-wie-waermepumpen-die-zukunft-der-kaminkehrer-in-schaumburg-sichern-CP22ZKLQPZD7ZGK7VTHS4X4DCM.html
https://www.si-shk.de/schornsteinfeger-pruefen-waermep

Nachdem viele Haushalte die hohen Kosten einer Umrüstung auf eine Wärmepumpe gestemmt haben, kommt nun eine Berufsgruppe um die Ecke, die Umsatz wittert und auf einen geschützten Markt hofft (siehe auch TÜV).

Meine Wärmepumpe wird von dem Hersteller und der Fachfirma gewartet und überprüft. Dazu braucht es keine - ohne ausreichende technische Begründung - angeordnete Zusatzprüfung.

Statt Entbürokratisierung sehen wir Bürger uns mit immer neuen Regeln (und Kosten) konfrontiert.

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht nicht kommt!

Viele Grüße
Volker L.

Portrait von Marja-Liisa Völlers
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

 

vielen Dank für Ihre erneutes Nachricht, die ich aufmerksam gelesen habe. In der SPD-Bundestagsfraktion verfolgen wir das Ziel, Klimaschutz verlässlich mit sozialer Ausgewogenheit und bürokratischer Vernunft zu verbinden, und nehmen Hinweise wie den Ihren dabei stets ernst.

 

Im in der vergangenen Legislaturperiode novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die in den Artikeln erwähnte „Betriebsprüfung“ für Wärmepumpen ausschließlich für Anlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder für Wärmepumpen, die in ein größeres Gebäudenetz einspeisen, vorgesehen. Warmwasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen bleiben gänzlich ausgenommen. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kleinerer Ein- oder Zweifamilienhäuser sind damit nicht betroffen. Zudem legt § 60a GEG fest, dass die Prüfung frühestens nach einer Heizperiode und höchstens alle fünf Jahre stattfindet und von jeder fachkundigen Person (§ 60a Abs. 3 und 4 GEG) – etwa Heizungs- oder Kälteanlagenbauern, Elektrotechnikern oder Energieeffizienz-Expertinnen – durchgeführt werden kann; insbesondere der Schornsteinfeger ist dabei eine mögliche Option.

Der Hintergrund dieser Regelung ist nicht die Schaffung neuer Einnahmequellen, sondern der Verbraucherschutz: Überdimensionierte oder falsch eingestellte Wärmepumpen können den Strombedarf und damit die Betriebskosten in die Höhe treiben oder durch häufiges Takten vorzeitig verschleißen. Eine fachgerechte Überprüfung hilft, Effizienzverluste zu erkennen und kostspielige Schäden zu vermeiden. 

Dabei bleibt Wahlfreiheit gewahrt. Wer bereits einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einem spezialisierten Fachbetrieb hat, kann diesen Betrieb selbstverständlich beauftragen. Das Gebührensystem der Kehr- und Überprüfungsordnung ist bei einer Feuerstättenschau auf wenige Arbeitswerte begrenzt, sodass die Kosten keine neue finanzielle Hürde darstellen.

 

Zu der Behauptung, „intensive Lobbyarbeit“ des Bundesverbands habe den Gesetzgeber überzeugt: Interessenverbände äußern sich in Anhörungen als Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Fachbranchen, ihre Wünsche bilden jedoch niemals die direkte Grundlage eines Gesetzes. Der Bundestag – nach intensiver Beratung im Klima-, Bau- und Rechtsausschuss – trifft seine Entscheidungen allein auf Basis des Gemeinwohls. Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben in den Verhandlungen immer wieder betont, dass Effizienz- und Prüfvorgaben praktikabel, sozial vertretbar und technologisch offen bleiben müssen; das zeigt sich unter anderem in der Verknüpfung des Gesetzes mit der kommunalen Wärmeplanung und den umfassenden Förderprogrammen für Bürgerinnen und Bürger.

 

Damit bleibt der Wärmepumpen-Check ein gezieltes Instrument für größere Gebäude, während private Einfamilienhausbesitzer nicht durch neue Pflichten belastet werden. Zugleich sichern wir einen effizienten Betrieb der Anlagen, senken langfristig Energiekosten und stärken die Akzeptanz der Wärmewende.

 

 

Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis und werde auch weiterhin sorgfältig beobachten, ob sich in der Praxis unnötige Bürokratielasten ergeben. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne direkt per Mail unter marja.voellers@bundestag.de zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Marja-Liisa Völlers, MdB

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