
(...) Eine direkte finanzielle Entschädigung an die Hinterbliebenen früherer Aktionäre wurde meines Wissens bereits juristisch geprüft und stellt sich auf Grund der Struktur als Aktiengesellschaft besonders schwierig heraus, da eine Aktiengesellschaft die Aktien nicht besitzt, sondern eben viele Aktionäre hat. (...)