
(...) Zur Zeit der Öffentlichen Anhörung zu besagtem GZSO am 30. Januar 2019 lag seitens der AfD-Fraktion der Antrag auf BT-Drucksache 19/7034 vor, der die Bereitschaft zur Organspende als Ehrenamt anerkennen lassen wollte. Dieser war ebenfalls Gegenstand der Öffentlichen Anhörung und wurde nach Stellungnahme der geladenen Sachverständigen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit und anschließend im Plenum des Deutschen Bundestages als nicht zielführend und nicht praktikabel abgelehnt. (...)