(...) Um die parlamentarischen Rechte zu wahren und um die verfassungsrechtlichen Kontrollaufgaben zu gewährleisten, wurden der Bundesregierung in dieser besonderen Lage für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen durch den Deutschen Bundestag übertragen. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit die beschlossenen Maßnahmen überprüfen sowie die Aufhebung bzw. Ausweitung dieser Regelungen beschließen. (...)
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