So steht es im Grundgesetz. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Volksvertreterinnen und -vertreter zu bestätigen oder abzuwählen, wenn sie mit deren Arbeit unzufrieden sind und nehmen auf diese Weise Einfluss.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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