Marian Wendt, MdB
Marian Wendt
CDU
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Frage von Reinhard J. •

Frage an Marian Wendt von Reinhard J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wendt,

Sie sprechen sich gegen die Rente mit 63 aus und begruenden das mit den enormen Kosten und der Generationsungerechtigkeit besonders fuer junge Menschen.In diesem Zusammenhang folgende Frage:

Vermutlich beziehen Sie als Abgeordneter spaeter einmal eine Pension die schon heute wesentlich hoeher als die normale Rente ist.Dazu zaehlt ein Heer von 1.8 Mio. Beamten die alle einmal eine ueppige und wesentlich hoehere Pension beziehen werden als normale Rentner. Das summiert sich bis 2040 auf eine Gesamtsumme von 1 Billion Euro auf, die der Steuerzahler schultern muss, da Politiker und Beamte in keines der sozialen Systeme zahlen. Wie sehen Sie diesen Fakt unter dem Gesichtspunkt der Generationsgerechtigkeit ?

Viele Gruesse aus Dresden

Reinhard John

Marian Wendt, MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr John,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch zum Thema Rente. Gern nehme ich dazu Stellung.

Zunächst einmal kann ich Ihnen sagen, dass ich keinen Widerspruch zwischen meinen Äußerungen zur längeren Lebensarbeitszeit und meiner Mandatstätigkeit erkenne. Schon vor meiner Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag habe ich mich für einen späteren Renteneintritt stark gemacht, vor allem als Mitglied der Jungen Union. An dieser Überzeugung habe ich auch nach meiner Wahl festgehalten und würde es auch tun, wenn ich kein Mitglied des Bundestags wäre. Für mich steht fest: In Zeiten des demographischen Wandels müssen wir länger arbeiten. Nur so bleibt das Rentensystem stabil und wir können Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in unserem Land erhalten. Ebenso darf die Rentenreform nicht einseitig zulasten der jüngeren Generation gehen. Diese Überzeugung werde ich weiterhin vertreten.

Mit Ihrer Frage vergleichen Sie zudem implizit die Beamtenversorgung und die gesetzliche Rentenversicherung. Solche Vergleiche sind nicht immer einfach, da beide Alterssicherungssystem auf völlig unterschiedlichen Prinzipien (Alimentationsprinzip bei Pensionären; Äquivalenzprinzip bei Rentnern) basieren. Wenn man einen Vergleich dennoch vornehmen möchte, sollte man sich aktuelle Nettopensionen und aktuelle Nettogesamtrenten (gesetzliche Rente und Betriebsrente) ansehen. Legt man beispielsweise ein monatliches Bruttoendgehalt von 3.000 Euro und 45 Beschäftigungsjahren zugrunde, dann liegt der Vorsprung der Nettopensionen gegenüber den Nettogesamtrenten bei lediglich 2 bis 4 Prozent. Sie sehen also, dass die finanzielle Differenz zwischen den beiden Systemen hier nicht so groß ist, wie man vielleicht annehmen könnte. Daher kann ich keine grundsätzliche Gerechtigkeitslücke zwischen beiden Systeme ausmachen.

Abschließend noch ein Wort zu Ihrer Befürchtung, dass es bis 2050 zu einer Kostenexplosion bei den Pensionsausgaben kommen könnte. Die Zahl von einer Billion Euro wurde in den Medien oft unkritisch rezipiert. Allerdings basiert die Zahl auf unsachgemäßen Voraussetzungen. Es stimmt zwar grundsätzlich, dass die Pensionsausgaben künftig allein durch die größere Zahl von Pensionären steigen werden. Aber die Unterstellung eines gleichbleibenden Pensionsniveaus sowie einer jährlichen Gehaltssteigerung von 3 Prozent, von denen die Hochrechnung von 1 Billionen ausgeht, sind nicht realistisch. Wirklichkeitsnäher erscheinen ein sinkendes Pensionsniveau bis 2050 und eine moderatere Gehaltssteigerung von unter drei Prozent, sodass sich eine deutlich geringere Summe von Pensionsausgaben im Jahr 2050 ergeben könnte. Insgesamt sind solche sehr langfristigen Zukunftsprognosen stets mit gewisser Vorsicht zu genießen. Nähere Details zu den verschiedenen Rechenszenarien können Sie beispielsweise den letzten Versorgungsberichten der Bundesregierung entnehmen. Sie finden diese auf der Homepage des Bundesinnenministeriums.

In der Hoffnung, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit besten Grüßen

Ihr Marian Wendt, MdB