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Maria-Lena Weiss
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Frage von Andreas M. •

Werden Sie sich für den Erhalt der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt einsetzen?

Die mögliche Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt erscheint mir ungerecht. In vielen Familien würden dann vor allem diejenigen belastet, die sich durch Arbeit, Verzicht und private Vorsorge ein Einkommen und Rücklagen aufgebaut haben. Andere Angehörige, die möglicherweise auf Kosten der Eltern gelebt haben, nichts aufgebaut und nicht vorgesorgt haben, blieben dagegen verschont.

Dies würde das Vertrauen in den Zusammenhang zwischen Leistung, Eigenverantwortung und finanzieller Vorsorge schwächen – und schwere Spannungen in den schon belasteten Familien mit sich bringen.

Teilen Sie diese Bedenken, und welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um eine Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze zu verhindern?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihrer Bedenken zur 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt.

Ihre Sorge, dass eine Abschaffung dieser Grenze insbesondere diejenigen treffen könnte, die durch Arbeit, Verzicht und private Vorsorge Verantwortung übernommen haben, teile ich. Leistung und Eigenverantwortung müssen in unserem Sozialstaat ihren Wert behalten. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Menschen, die sich etwas aufgebaut und für die Zukunft vorgesorgt haben, dadurch zusätzlich belastet werden.

Gerade die häusliche Pflege ist eine tragende Säule unseres Pflegesystems. Viele Angehörige übernehmen über Jahre hinweg Verantwortung für ihre Eltern und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Diese Leistung verdient Anerkennung und Unterstützung – und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.

Eine Rückkehr zu früheren Regelungen beim Elternunterhalt würde aus meiner Sicht zudem wieder zu mehr Bürokratie, aufwendigen Prüfverfahren und erheblicher Unsicherheit für betroffene Familien führen. Besonders Menschen mit mittleren Einkommen, die gleichzeitig für ihre Kinder, die eigene Altersvorsorge, Wohneigentum und pflegebedürftige Angehörige Verantwortung tragen, wären davon betroffen.

Bevor über eine Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze nachgedacht wird, sollte vielmehr sichergestellt werden, dass die bestehenden Regelungen zuverlässig, rechtssicher und unbürokratisch angewendet werden. Dazu gehört auch, bestehende Vollzugsprobleme zu lösen und berechtigte Ansprüche der Sozialhilfeträger effizient durchzusetzen.

Die Frage der Zukunft des Elternunterhalts wird derzeit im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Gesundheitsausschuss beraten. Ich setze mich dafür ein, dass Leistung, Eigenverantwortung und familiärer Zusammenhalt auch künftig angemessen berücksichtigt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria-Lena Weiss, MdB

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