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Maria Flachsbarth
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Maria Flachsbarth von Wolfgang K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Dr.Flachsbarth,

im Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind auch Steuererleichterung für "Herbergsbetriebe" vorgesehen. Ich bin der Meinung, dass dies Steuerermäßigung für Herbergsbetriebe, also Hotels, total überflüssig ist. Kaum beschlossen, konnte man in der Presse sogar noch von Preiserhöhungen lesen. Wer hat was von diesem Steuergeschenk? Der Gast? Offensichtlich nicht. Wie geht es Ihnen denn jetzt, wenn Sie eine Dienstreise abrechnen? Früher betrug die Rechnung z.B. 100 Euro inkl. Früstück, bis auf den pauschalen Frühstücksanteil haben Sie alles erstattet bekommen. Heute steht auf der Rechnung 80 Euro Übernachtung und 20 Euro für das Frühstück. Sie bekommen nur die Übernachtung mit der Frühstückspauschale erstattet. ca 15 Euro zahlen Sie aus eigener Tasche.
Wer hat sonst einen Vorteil? Die billigen Hotelangestellten? Keinen Euro bekommen die armen Schlucker ab!! Lediglich die reichlich an die FDP spendenden Hoteleigentümer sahnen ab. Das hat einen sehr bitteren Nachgeschmack. Ich hoffe nur, die Bürger vergessen nicht so schnell, wie es sich Herr Westerwelle vorstellt und zeigen die Quittung schon bei der NRW-Wahl.
Wie stehen Sie als CDU-Abgeordnete zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

W. Keller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift über diese Plattform, in der Sie sich mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz auseinandersetzen.

Das von der christlich-liberalen Koalition beschlossene Gesetz zielt angesichts der andauernden weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise darauf ab, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen um insgesamt rd. 8,5 Mrd. € zu entlasten, um so der Binnenkonjunktur einen weiteren Impuls zu geben. Deshalb wurden u.a. Veränderungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag auf den Weg gebracht, um gezielt Familien zu fördern. Änderungen der Erbschafts-, Unternehmens- und Gewerbesteuern entlasten Unternehmen und helfen, Arbeitsplätze zu erhalten. Das soll das zarte Wachstum, das für dieses Jahr prognostiziert wird, unterstützen.

Teil dieses Gesetzes ist auch eine Mehrwertsteuererleichterung im Hotelgewerbe. Die Senkung von 19% auf 7% ist eine Anpassung an den europäischen Standard. Zugegebenermaßen begleite ich diesen Teil des Gesetzes, wie auch Sie, durchaus kritisch. Besonders aus dem von Ihnen angesprochenen Bereich der Frühstücksabrechnung erwachsen Probleme. Die zuständigen Fachpolitiker arbeiten daher an Regelungen, die hier Abhilfe schaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth MdB