
(...) Unter zwingenden Gründen wäre z.B. eine seltene Fächerkombination zu verstehen, die unbesetzt bliebe, wenn kein adäquat ausgebildeter Nachfolger zur Verfügung stehen würde. Mit der Pensionierung eines verbeamteten Lehrers wird die Stelle wieder frei und kann von einem Nachfolger besetzt werden. Würde dies nicht geschehen, so würde ein jüngerer Lehrer nicht die Möglichkeit des Eintritts in eine Beamtenlaufbahn haben, da die Stelle ja nicht unbesetzt wäre. (...)