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Frage von Norbert R. •

Frage an Marcus Weinberg von Norbert R. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Abgeordneter,

die Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten sollen dieses Jahr eine Corona-Prämie von steuerfreien 600 EUR pro Mitarbeiter bekommen, wie der Ältestenrat des Deutschen Bundestags jüngst beschlossen hat.

Sie selber bekommen schon nach 16 Jahren Parlamentszugehörigkeit eine Pension wie ich nach 45 Berufsjahren.

In Deutschland leben mehr als 13 Mio. Menschen unter der Armutsgrenze, 24% der Bürger haben durch die Corona-Maßnahmen erhebliche Einbußen beim Haushaltsnettoeinkommen und 51% der Geringverdiener sehen sich am Existenzminimum.

Frage: Warum solidarisiert sich das Parlament eigentlich nicht mit der Bevölkerung und verzichtet auf einen Teil ihrer Diäten?

Mit freundlichen Grüßen

N. Rother
 

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rother,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angesprochene Corona-Prämie für die Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten ist eine indirekte Folge der Verdi-Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, die als Richtwert für die Bezahlung der Mitarbeiter gilt. Deshalb wird auch ihnen eine Corona-Sonderzahlung ausgezahlt, um der Leistung und dem zusätzlichen Aufwand, den sie während der Corona-Pandemie erbracht haben, Rechnung zu tragen. Dabei wird darauf geachtet, dass vor allem die unteren und mittleren Besoldungsgruppen eine höhere Entschädigung erhalten, um der „sozialen Komponente“ Rechnung zu tragen. Die Entscheidung für die Zahlung hat dabei, wie von Ihnen erwähnt, der Ältestenrat des Deutschen Bundestages getroffen, diese lag nicht in der Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten.

Gerne möchte ich auch auf Ihre Frage und den Kommentar zu den Diäten der Bundestagsabgeordneten eingehen. Die Höhe der Diäten wird von einer unabhängigen Kommission von Sachverständigen festgelegt. Die Diäten orientieren sich an der Besoldung eines Richters an einem obersten Bundesgericht und auch das ist angemessen und vor allem sachgerecht. Bundestagsabgeordnete sind wie Bundesrichter weisungsfrei und treffen Entscheidungen mit Wirkung für das gesamte Bundesgebiet. Genau deshalb steht diese Orientierungsgröße auch seit 1995 bereits im Gesetz, auch wenn wir sie tatsächlich erst in der letzten Wahlperiode erreicht haben. Die Besoldung sowie die Abgeordnetenentschädigung halte ich für angemessen und fair ausgestaltet. Selbst wenn wir auf einen Teil unserer Diäten verzichten würden, führt dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis.

Wir nehmen die Armut in Deutschland als Unionsfraktion sehr ernst. Bei der Armutsbekämpfung setzen wir vor allem auf Anreize und Zugang zu Arbeit und Bildung, um jeden den Zugang zu einem gesicherten Arbeitsplatz und dem entsprechenden existenzsichernden Einkommen zu ermöglichen, denn reine Geldleistungen helfen Menschen und Familien nicht aus der Armut. 2019 haben wir zudem ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht, damit Kinder unabhängig vom Elternhaus die gleichen Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Für uns als CDU/CSU ist die beste Armutsbekämpfung die Bekämpfung ungleicher Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die aktuelle Corona-Krise stellt viele Menschen in unserem Land vor große Herausforderungen. Um den aktuellen finanziellen Herausforderungen für Familien, Unternehmen und gemeinnützige Träger zu begegnen, haben wir milliardenschwere Maßnahmenpakete beschlossen. Wichtigstes Ziel ist dabei immer, dass das wirtschaftliche Leben und der Zusammenhalt in der Gesellschaft auch in der aktuell schwierigen Situation erhalten bleiben.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Weinberg