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Marcus Weinberg
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Frage von Walter S. •

Frage an Marcus Weinberg von Walter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weinberg,
wie ich heute in der Presse erfahren habe, hat das sog. Wasserturm-Hotel an der Sternschanze am Mittwoch, den 13.06.07 eröffnet und steht bis auf weiteres unter Polizeischutz.
1.)Ich möchte von Ihnen wissen, wer die Kosten dafür trägt. Wenn hier ein Sicherheitsbedürfnis seiten der Betreiber vorliegt, sollten diese einen privaten Sicherheitsdienst engagieren und damit selbstverständlich auch deren Kosten tragen.
2.)Frage ich mich, ob es für die Polizei nicht wichtigere Aufgaben gibt? Hier in Lurup z.B. wird immer wieder eingebrochen, rasen spez. junge Autofahrer durch die Straßen, werden Wände beschmiert, Verkehrszeichen und Lampenmasten beklebt, wird in Einmündungen, Halteverboten u.s.w. geparkt wie die sprichwörtliche "wilde Sau" und es wird fast nichts dagegen unternommen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Spremberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Spremberg,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 8. Juni 2007. Sie fragen mich darin nach Finanzierung der Polizeieinsätze rund um das neue Hotel im Wasserturm sowie der daraus ihrer Meinung nach folgenden nicht ausreichenden Polizeiarbeit in Lurup.

Zunächst einmal muss ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheiten der Polizei in der Länderverantwortung liegen und ich Sie bitten muss, sich mit dieser Frage direkt an die Innenbehörde zu wenden. Jedoch lassen Sie mich bezüglich Ihrer Forderung, die Aufgabe des Schutzes des Wasserturms in die Hände privater Sicherheitsdienste zu legen, folgendes ausführen. Private Sicherheitsdienste besitzen keine hoheitlichen Rechte!

Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist laut Gesetz die Polizei zuständig. Private Sicherheitsdienste stützen ihre Arbeit auf das in §127 (1) StPo sog. "Jedermanns-Recht"

"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.[...]"

Dies bedeutet, dass ein privater Wachmann z.B. das Recht zur Notwehr hat oder auch das Hausrecht ausüben kann.

Davon abgesehen hätte ein privater Wachdienst weder die personellen noch materiellen Ressourcen, um Situationen, wie sie sich um den Wasserturm ergeben haben, erfolgreich zu bewältigen.

Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass gerade die Verantwortung für die öffentliche Ordnung uneingeschränkt Aufgabe des Staates ist und auch bleiben muss. Die Hamburger Polizei wird diesem Auftrag in einer hervorragenden Art und Weise gerecht.

Auch mich ärgert es unglaublich, wenn gewaltbereite Chaoten sich eines Themas bemächtigen, um daraus die Rechtfertigung für sinnlosen Krawall und Zerstörung zu ziehen. Nicht nur unsere Polizei wird dadurch beansprucht, auch der Bürger, der sein Recht auf Meinungsfreiheit friedlich ausüben möchte, gerät dadurch in Mitleidenschaft.

Zu Ihrer Kritik an der Arbeit der Polizei in Lurup möchte ich ausführen, dass es dem CDU-geführten Senat in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei gelungen ist, die Effizienz polizeilicher Arbeit erheblich zu steigern. Hamburg hat derzeit die niedrigsten Kriminalitätszahlen seit 23 Jahren. Die Aufklärungsquote ist mittlerweile auf 47% gestiegen. Ich finde, dass die Zahlen ein Beleg für die erfolgreiche Arbeit des Senates gerade im Bereich der Inneren Sicherheit darstellen.

Da Sie von konkreten Vorfällen in Lurup berichten, kann ich Ihnen nur empfehlen, die Arbeit der Polizei aktiv zu unterstützen und die neu eingerichtete "Onlinewache der Polizei Hamburg" zu nutzen, die Sie unter folgendem Link finden:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/service/onlinewache/start.html

Dort besteht die Möglichkeit, mittels des Internets Beschwerden und Mitteilungen, aber auch Anerkennungen an die Polizei zu richten. Dies können Sie selbstverständlich auch durch einen Besuch bei der zuständigen Polizeiwache machen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg