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Frage von Peter S. •

Frage an Marcus Weinberg von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ unseres Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt. Ein neu zu bauender Durchgangsbahnhof am Diebsteich soll den bestehenden Kopfbahnhof ersetzen. Das Großprojekt dürfte den Steuerzahler mehrere Hundert Millionen € kosten, genaue Angaben gibt es dazu bisher nicht.

Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:

„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“

http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf

Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und

mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Es ist völlig richtig, dass im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Verlegung des Fernbahnhofs nach Diebsteich. Allerdings müssen wir hier zwei Sachverhalte unterscheiden.

1. Die Deutsche Bahn ist lediglich Eigentümer der Gleisanlagen, die sich bereits in Diebsteich befinden. Dieses Gebiet ist bereits seit Jahrzehnten planfestgestellt. Da es sich hier um einen Umbau der Gleisanlagen inkl. Bahnsteigen handelt, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Insofern stimmen die Veröffentlichungen des Eisenbahnbundesamtes.

2. Das Gebiet, auf dem unter anderem das Eingangsgebäude des Bahnhofs sowie Reisecenter und Shops geplant sind, liegt nicht im Eigentum der Deutschen Bahn. Vorhabenträger ist hier ein Konsortium. Für diesen Bereich befindet sich die Stadt derzeit in einem laufenden Planfeststellungsverfahren. In dessen Rahmen natürlich auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist und somit durchgeführt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg