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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Marcus Weinberg von Klaus-Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Weinberg,

PKW- Maut zur Finanzierung unserer maroden Straßen und Brücken hin oder her! Eigentlich wären die Einnahmen aus der Kfz- und Mineralölsteuer mehr als ausreichend, um eine vorzügliche Infrastruktur für die Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten ! Diese Steuern waren nach meiner Erinnerung ursprünglich als zweckgebunden gedacht worden. Also zum Stopfen der Löcher auf den Straßen ,und nicht wie geschehen für den gesamten Bundeshaushalt ! Warum reichen die höchsten Steuereinnahmen seit bestehen der Bundesrepublik immer noch nicht aus , um die Einnahmen aus der Kfz. und Mineralölsteuer endlich zweckgebunden in die Infrastruktur zu investieren ?

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu schreiben. Sie haben am 4. Mai Ihre Bedenken bezüglich der Nutzung der Einnahmen der PKW-Maut geäußert.

Um steuerliche Schwankungen auszugleichen, sind Steuern grundsätzlich nicht zweckgebunden. Dieses dürfen sie auch nicht sein: Jeder Steuer-Euro fließt unabhängig von der Steuerart in die Gesamtmasse des Haushalts, aus dem wiederum alle Ausgaben finanziert werden. Schließlich müssen alle Einnahmen im Etat die Finanzierung der Ausgaben sicherstellen. Es gibt also keinen separaten Straßenbauhaushalt, der sich ausschließlich aus dem Aufkommen der Kfz-Steuer oder der Mineralölsteuer speist.

Gerade das, was Sie fordern, versuchen wir mit der PKW-Maut zu erreichen. Wir vollziehen einen Wandel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung. So zahlen diejenigen für die Instandhaltung der Infrastruktur, die diese auch nutzen. Mit einer Ausweitung der Nutzerfinanzierung kann eine größere Unabhängigkeit von den Mitteln des Bundeshaushaltes erreicht werden und finanzielle Planungssicherheit für kommende Infrastrukturprojekte geschaffen werden. Die Bundesregierung hat so die Möglichkeit, der Bevölkerung bezahlbare Mobilität und der Wirtschaft zuverlässige und wettbewerbsfähige Transportbedingungen zu schaffen. Eben eine in Ihren Worten ausgedrückt „vorzügliche Infrastruktur“. Halter von nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, welche das Bundesfernstraßennetz nutzen, tragen so auch ihren finanziellen Beitrag zum Ausbau und Erhalt des Netzes bei.

Durch ein Gutachten von Prof. Dr. Hillgruber von der Universität Bonn wird zudem die Vereinbarkeit einer Infrastrukturabgabe mit dem EU-Recht bestätigt. Demnach stellt die vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes – auch in der Kombination mit entsprechenden Steuerentlastungsbeträgen bei der Kfz-Steuer – weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung von Unionsbürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar. Im Gegenteil fordert sogar die EU-Kommission einen Systemwechsel von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung bei der leistungsfähigen und modernen Infrastruktur. In vielen Nachbarländern ist die Mautpraxis bereits Realität.
Mit diesem Projekt übernehmen wir Verantwortung für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung.

Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro in einer Wahlperiode ermöglichen einen bedeutenden und wesentlichen Beitrag hierzu.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage eingehend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Weinberg, MdB