Der Bund hat die Verfassungsrechtsprechung 2020 noch nicht umgesetzt, wodurch die Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich sind. Daher orientieren wir uns in NRW nicht am Bund, sondern nur an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts
Das Land hat sich 2022 entschieden, die Attraktivität der Lehrertätigkeit an Grundschulen durch eine schrittweise Umstellung der Eingangsbesoldung auf A 13 zu erhöhen.
Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen
Bekanntlich hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Mai mehrheitlich eine Umsetzung der 1000-Euro-Prämie abgelehnt. Damit ist das Gesetz nicht zustande gekommen.
Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen).
Die Landesregierung bereitet gerade eine umfassende Modernisierung des Dienstrechtes in Nordrhein-Westfalen vor, die noch vor der Sommerpause 2026 in den Landtag eingebracht werden soll. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um eine Flexibilisierung der Alterssicherungssysteme und eine bessere Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und anderen Berufen, sondern auch um ein Altersgeld.

