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Die Landesregierung hat gestern mit den Gewerkschaften verabredet, den Tarifvertrag der Länder 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen
Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen).
Die Landesregierung bereitet gerade eine umfassende Modernisierung des Dienstrechtes in Nordrhein-Westfalen vor, die noch vor der Sommerpause 2026 in den Landtag eingebracht werden soll. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um eine Flexibilisierung der Alterssicherungssysteme und eine bessere Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst und anderen Berufen, sondern auch um ein Altersgeld.