Werden Sie das derzeitige fiktive Partnereinkommen (600€ mtl.) bei der Beamtenbesoldung dem fiktiven Partnereinkommen des Bundes (ca. 22.000€ jährl. bzw. 1.833€ mtl.) angleichen?
Sehr geehrter Herr Finanzminister Optendrenk,
Der Referentenentwurf des Bundes bzgl. der amtsangemessenen Alimentation sieht eine Anhebung der Grundgehälter (hier als Beispiel A11) um knapp 1000€ vor - zudem wird ein monatliches fiktives Partnereinkommen von ca. 1800€ unterstellt, damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden.
Der Bund besoldet das Amt A11, Stufe 2, mit 5000€.
Ab Mai 2026 zahlt NRW für das Amt A11, Stufe 3, 4025€, wobei aktuell ein monatliches fiktives Partnereinkommen von 600€ unterstellt wird.
Wenn also auf Bundesseite 5000€+1800€ = 6800€ bezahlt werden, damit die Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt werden, müsste NRW somit für A11, Stufe 3, 6200€ bezahlen, wenn weiterhin das fiktive Partnereinkommen von 600€ monatlich unterstellt wird.
Ist generell zu erwarten, dass die aktuellen Abstände zwischen den Ämtern A3 und A11 in NRW (Derzeit ca. 950€ - Stand Mai 2026) denen des Bundes (1900€) angeglichen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Guideon S.

