Berücksichtigen Sie bei dem aktuell geplanten Gesetzungsentwurf zur amtsangemessenen Alimentation wieder ein fiktives Partnereinkommens?
Es zeichnet sich ab, dass das Bundesverfassungsgericht die Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens für verfassungswidrig erklären wird. Wird die anstehende Entscheidung des BVerfG bei dem jetzigen Entwurf bereits berücksichtigt und das fiktive Partnereinkommen gestrichen, oder ist im aktuellen Entwurf wieder die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort ausstehend von Marcus Optendrenk CDU
